Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB NjördSkad OutdoorTeamTraining

 

1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche NjördSkad OutdoorTeamTraining mit Auftraggebern im Bereich Seminar, Training, Coaching, Workshops, Events, Incentives abschließt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Dies gilt für Einzelpersonen, Gruppen oder Firmen. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten oder eines gesetzlichen Vertreters.

2. Vertrag
Anmeldungen zu Seminaren, Trainings, Coaching und Programmen können telefonisch, mündlich, per Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen. Der Vertragspartner erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Bestätigung (E-Mail und/oder Brief) und alle relevanten Informationen. Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.

3. Leistungen
Inhalt und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im aktuellen Angebot, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Angaben in der Anmeldebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang oder Charakter der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch, wenn Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch nehmen, es sei denn die, ganz oder teilweise, Nicht-Inanspruchnahme ist auf ein Verschulden seitens NjördSkad zurückzuführen.

4. Sicherung der Leistung
Der Vertragspartner informiert NjördSkad OutdoorTeamTraining vor und während der vereinbarten Maßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung ist. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

5. Honorare und Kosten
Alle Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl und die beschriebenen Leistungen. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, einschließlich Seminarkosten, zur Verfügung gestelltes Material, Honorarkosten sowie exkl. Umsatzsteuer. Fahrt- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Eventuell anfallende Fremdleistungen werden getrennt in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Seminarleistungen sowie die entstandenen Kosten werden – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Leistungsträger.

7. Rücktritt durch den Kunden
Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NjördSkad Outdoor Teamtraining . Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann NjördSkad einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:
ab 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 30% des vereinbarten Höchstbetrages
ab 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 45% des vereinbarten Höchstbetrages
ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 70% des vereinbarten Höchstbetrages
ab 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Absage 100% des vereinbarten Höchstbetrages.
Der Nachweis höherer Kosten oder Schäden durch NjördSkad bleibt davon unberührt.

8. Rücktritt durch NjördSkad OutdoorTeamTraining
Im Falle einer erheblichen Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Veranstaltung durch objektiv gefahrenträchtige Natur- und Wetterverhältnisse, Erkrankung der Trainer, höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, außergewöhnliche und von NjördSkad OutdoorTeamTraining nicht beeinflussbare Umstände behält sich NjördSkad OutdoorTeamTraining das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich NjördSkad OutdoorTeamTraining um einen geeigneten Alternativtermin. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist NjördSkad berechtigt, die Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.

9. Programmänderung
Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich NjördSkad OutdoorTeamTraining erforderliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen sowie den Einsatz anderer Trainer vor. Voraussetzung ist, dass diese Änderungen/Abweichungen nach Vertragsabschluss notwendig werden, von NjördSkad nicht treuwidrig herbeigeführt werden und diese Änderungen/ Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

10. Mitwirkungspflicht
Bei allen Veranstaltungen von NjördSkad OutdoorTeamTraining wird vorausgesetzt, dass die TeilnehmerInnen gesund sind. Bestehende Krankheiten und evt. gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, die den Verlauf der Veranstaltung beeinflussen könnten, sind den TrainerInnen vorab mitzuteilen. Während der Veranstaltung dürfen die TeilnehmerInnen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (Psychopharmaka etc.) stehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Dies gilt insbesondere für das unverzügliche Anzeigen von Beanstandungen oder körperlichen Beeinträchtigungen an die jeweilige Veranstaltungsleitung vor Ort.

11. Aufsichtspflicht
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen der Gruppe.

12. Teilnehmerausschluss und vorzeitiger Abbruch
Um die Sicherheit der Einzelnen und der Gruppe zu gewährleisten, behält sich NjördSkad vor, TeilnehmerInnen vom Veranstaltungsprogramm, Übungen oder einzelnen Aktionen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung von Sicherheitsregeln, Gefährdung, Beleidigung oder Schädigung anderer Personen oder Missachtung von Belangen des Natur- und Umweltschutzes. In derartigen Fällen oder bei vorzeitigem Abbruch infolge höherer Gewalt, Krankheit oder akuter Gefährdung von Personen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung erhalten, ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Eventuell entstehende Mehrkosten der Teilnehmer haben diese selbst zu tragen.

13. Haftung
NjördSkad OutdoorTeamTraining verpflichtet sich, alle Aktivitäten unter Beachtung der größtmöglichen Sicherheit für alle Beteiligte zu planen und durchzuführen. Dennoch erfolgt eine Teilnahme an den Veranstaltungen von NjördSkad auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Der/die TeilnehmerIn ist während der Veranstaltung für sein/ihr Handeln und seine/ihre physische und psychische Eignung selbst verantwortlich. NjördSkad OutdoorTeamTraining weist ausdrücklich darauf hin, dass Natursport und erlebnispädagogische Veranstaltungen stets einem besonderen Risiko unterliegen. Auf besondere Gefahren wird bei den jeweiligen Übungen hingewiesen. Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, diese Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines/r TeilnehmerIn oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist ausgeschlossen. NjördSkad OutdoorTeamTraining haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen der Betriebshaftpflicht für Schäden, die auf ein Verschulden von NjördSkad OutdoorTeamTraining zurückzuführen sind. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

14. Fremdleistungen
Werden einzelne Leistungen (Unterkunft, Mietausrüstung etc.) von NjördSkad OutdoorTeamTraining vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen dieses Vertragspartners. NjördSkad haftet nicht für Fremdleistungen Dritter.

15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht an Dritte weitergegeben.

16. Nutzungsrechte
Die von NjördSkad OutdoorTeamTraining angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen, Konzeptionen und Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch NjördSkad nicht genutzt, oder fotomechanisch und elektronisch vervielfältigt werden.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Ebersberg.